Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 

AGB für fotografische Arbeiten

1. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle "Man-Made-Art" erteilten fotografischen Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. “Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle von "Man-Made-Art" hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

2. Urheberrecht

1. "Man-Made-Art" steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die vom "Man-Made-Art" hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungs- rechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

3. Überträgt "Man-Made-Art" die Nutzungsrechte an ihren Werken, ist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an "Man-Made-Art".

5. Der Besteller eines Bildnisses i. S. von § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann "Man-Made-Art", sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt "Man-Made-Art" zum Schadensersatz. Die Bilddaten verbleiben im Eigentum von "Man-Made-Art". Eine Herausgabe der Bilddaten an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

3. Vergütung und Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor‐ und Material-kosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von "Man-Made-Art".

4. Hat der Auftraggeber "Man-Made-Art" keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch‐technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. "Man-Made-Art" behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4. Haftung

1. "Man-Made-Art" verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihr überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. "Man-Made-Art" haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

2. "Man-Made-Art" verpflichtet sich, Bilddatensätze sorgfältig aufzubewahren. "Man-Made-Art" ist berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene Bilddatensätze nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der Negative haftet "Man-Made-Art" nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

3. "Man-Made-Art" verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüberhinaus haftet "Man-Made-Art" für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

4. "Man-Made-Art" haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. "Man-Made-Art" haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haftet "Man-Made-Art" nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5. "Man-Made-Art" ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. "Man-Made-Art" haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, tritt "Man-Made-Art" seine Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.

6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden haftet "Man-Made-Art" bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Die Versendung von Bilddaten, Datenträgern(CD/DVD) Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart
wurde.

8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei "Man-Made-Art" geltend zu machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Eingang der Rüge bei "Man-Made-Art".

5. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen "Man-Made-Art" übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs‐ und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht
beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der "Man-Made-Art" berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport‐ und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. "Man-Made-Art" verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu behandeln, er haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6. Leistungsstörungen und Ausfallhonorar

1. Überlässt "Man-Made-Art" dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann "Man-Made-Art",
sofern wir den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten haben, Bezahlung verlangen.

2. Überlässt "Man-Made-Art" dem Auftraggeber Photographien aus seinem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber die verwendeten Photographien innerhalb eines Monats nach Eingang beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde, zurückzusenden. Schickt der Auftraggeber diese Photographien trotz zweimaliger Aufforderung nicht zurück, kann "Man-Made-Art" eine Blockierungsgebühr von 3,‐Euro pro Tag und Lichtbild verlangen. Bei Verlust oder Beschädigung der Photographien kann "Man-Made-Art", sofern wir den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten haben, Schadensersatz verlangen.

3. Wird die für die Durchführung eines Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die "Man-Made-Art" nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das
Honorar für "Man-Made-Art", sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält "Man-Made-Art" auch für die Wartezeit den
vereinbarten Stunden‐ oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass "Man-Made-Art" kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebern kann "Man-Made-Art" auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich "Man-Made-Art" bestätigt wurden. "Man-Made-Art" haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

7. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. "Man-Made-Art" verpflichtet sich, alle im Rahmen der Auftragsabwicklung bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

8. Schlussabstimmungen

1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien und für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Krefeld.

2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Krefeld als Gerichtsstand vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen einer individuellen Vertragsgestaltung über die AGB hinaus nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Hinsichtlich der AGB gelten die §§ 305 ff BGB.

Krefeld, 06